Anzeige
Es ist relativ einfach: Der Gesetzgeber war klug genug zu wissen, dass nicht jede Wahl automatisch fair und legal abläuft, nur weil es eine Wahl ist. Und dass es Menschen geben wird, die das Ergebnis anzweifeln. Deshalb gibt es für genau solche Fälle einen Rechtsweg, den diese Menschen gehen können. Und auch die FPÖ hat jedes Recht, das zu tun. Wer von der Partei erwartet, die Institutionen und ihre Verfahren zu achten, darf nicht beleidigt sein, wenn sie das tut. Man darf, sollte und muss die FPÖ für viele Reaktionen auf die Bundespräsidentenwahl kritisieren. Das Bestreiten des Rechtswegs gehört nicht dazu.Es hat bei der Wahl Unregelmäßigkeiten gegeben, das ist unbestritten. Ebenso, dass die Briefwahl in Bezug auf demokratische Prinzipien nicht unproblematisch ist. Wird das reichen, um die Wahl in der Gesamtheit für ungültig erklären zu lassen? Das muss jetzt das Gericht entscheiden. Wie es in einem Rechtstaat üblich ist. Ein zentraler Punkt bezüglich der Vorsortierung der Wahlkarten scheint aber zumindest Blödsinn zu sein.Natürlich sind die Motive der FPÖ durchsichtig. Natürlich werden die Verschwörungstheorien auch nach einem Urteil nicht aufhören. Aber da ist ganz zentral, wie die Öffentlichkeit und die anderen Parteien darauf reagieren. Bestätigt der VfGH das Ergebnis grundsätzlich (selbst, wenn dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt werden), darf man die Partei nicht einfach rauslassen. Sie wollte ihre Anschuldigungen überprüft haben. Das Ergebnis dieser Überprüfung liegt dann schwarz auf weiß vor, für alle sichtbar. Und man kann die Partei darauf festnageln, dieses zu akzeptieren. Dasselbe gilt natürlich auch für ein umgekehrtes Ergebnis, so weh das vielleicht tut. Das ist ohne Zweifel besser als der Status Quo, bei dem die Partei behaupten darf, was sie will.Der Autor ist auf Twitter: @L4ndvogtWenn die FPÖ ihr Ergebnis schwarz auf weiß vorliegen hat, kann man sie darauf festnageln